Agenda Aufbruch 26
Unsere Sozialversicherungssysteme – Rente, Kranken- und Pflegeversicherung – stehen unter Druck. Die Einnahmen reichen nicht mehr aus, um die wachsenden Ausgaben zu decken. So kann es nicht weitergehen!
Die Agenda Aufbruch 26, initiiert durch das Bündnis für Generationen e.V. Koblenz, fordert einen ehrlichen Blick auf unsere soziale Sicherheit. Nur wenn Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht stehen, bleibt das System stabil.
Leistungsfähige und Leistungsempfänger müssen jeweils ihren Beitrag leisten – beide Seiten sind gefragt, um das System zukunftsfähig zu machen. Es braucht eine Balance zwischen Mehrbelastung für die Leistungsfähigen und Einschränkungen für Leistungsempfänger, ohne das System ungerecht oder unausgewogen zu gestalten.
Wir fordern eine offene und ehrliche Diskussion über radikale Reformansätze!
Diskussionspapier 12 radikale Reformansätze
1. Rentenbeginn ab 70 / dynamisch gekoppelt an Lebenserwartung: Anhebung um 3 Monate pro Jahr bis 2035; danach automatische Kopplung.
2. unentgeltlicher Karenztag in der Krankenversicherung.
3. Kinderlose zahlen den doppelten Beitrag, Personen mit ein bis zwei Kindern den regulären Satz, ab drei Kindern halbiert sich der Beitrag, ab vier Kindern entfällt er vollständig.
4. Stufenweise Umsatzsteuererhöhung um 3 % in 3 Jahren: Je +1 % pro Jahr.
5. Gatekeeping: Facharzt nur via Hausarzt: Verpflichtende Überweisung.
6. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 50 %:
und/oder progressive Beitragssätze bei hohen Einkommensanteilen.
7. gezielte Bedürftigkeitsprüfung in Krankenversicherung / Abschichtung von Leistungen. Grundsicherung minimal, Zusatzleistungen bedarfsgeprüft; Standardleistung reduzieren.
8. einmaliger Solidarbeitrag 5 % ab jährlich Einkommen 500 TSD,
in den nächsten 5 Jahre jährlich 3 %.
9. Einbeziehung Beamter & Selbständiger in gesetzliche Systeme.
10. Einführung einer kapitalgedeckten Komponente in der Rentenversicherung. Staatlich gesteuert und kontrolliert, gemeinwohlorientiert ausgestaltet sowie frei von privatwirtschaftlichen Profitinteressen.
11. Sozialabgabe auf alle Einkommensarten:
Auch Kapitalerträge, Mieten, Dividenden und Selbständigen Einkommen.
12. Versicherungsfremde Leistungen vollständig kostendeckend ausgleichen – mit einem gesetzlichen Anspruch der Rentenversicherung gegenüber dem Bund.
